Feuerstätten-Check

Anforderungen an Kaminöfen und Festbrennstoffkessel

Die Nutzung regenerativer und heimischer Energiequellen soll in Zukunft weiter ausgebaut werden. Dies macht Regelungen notwendig, um einen hohen technischen Standard mit niedrigen Schadstoffbelastungen sicherzustellen. Mit der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes (1.BImSchV) gelten seit dem 22.03.2010 verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten

Bis zum 31.12.2014 muss eine Beratung durch die Schornsteinfegerin oder den Schornsteinfeger erfolgen über

  • Die richtige Bedienung der Feuerstätte
  • Die ordnungsgemäße Lagerung der Brennstoffe
  • Besonderheiten beim Umgang mit Festbrennstoffen

Anforderungen für bestehende Feuerstätten

1. Einzelraumfeuerstätten

Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Kamineinsätze oder Werkstattöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen folgende Emissionsgrenzwerte einhalten.

Kohlenmonoxid (CO): 4,00 g/m3
Staub: 0,15 g/m3

Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Prüfbescheinigung des Herstellers oder über den Schornsteinfeger durch eine Messung vor Ort erfolgen.

Kann bis zum 31.12.2013 kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbracht werden, ist die Feuerstätte entweder mit entsprechender Filtertechnik nachzurüsten, durch eine emissionsarme Anlage zu ersetzen oder nach Ablauf einer Übergangsfrist außer Betrieb zu nehmen.

Übergangsfristen für bestehende Einzelfeuerungsanlagen

Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild) Ablauf der Übergangsfrist
vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 bis zum 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis zum 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis zum 22.03.2010 31.12.2024

Jeder Betreiber hat bis zum 31.12.2012 die Pflicht, das Alter der Anlage (Typenschild) vom zuständigen Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau feststellen zu lassen.

Generell ausgenommen von den Anforderungen sind:

  • Öfen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen
  • Handwerklich vor Ort gesetzte Grundofen (Wärmespeicheröfen aus mineralischen Material)
  • Badeöfen
  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen
  • Historische Öfen (Errichtung vor dem 01.01.1950)

2. Heizkessel

Für bestehende Heizkessel sind moderate Übergangsfristen festgelegt. Bis spätestens 31.12.2011 stellt der Schornsteinfeger fest, wann die Übergangsfrist für einen bestehenden Kessel ausläuft. Nach Ablauf gelten die Anforderungen der Stufe 1 für Neugeräte. Eine regelmäßige Prüfmessung ist alle zwei Jahre erforderlich.

Zeitpunkt der Errichtung Ablauf der Übergangsfrist
vor dem 31.12.1994 01.01.2015
01.01.1995 bis zum 31.12.2004 01.01.2019
01.01.2005 bis zum 22.03.2010 01.01.2025
files/de/content/icons/download.png Broschüre zur Kesselmodernisierung
files/de/content/icons/download.png Förderinitiative "Modernisierung Festbrennstoffkessel" der SMBV

Anforderungen an neue Feuerstätten

1. Einzelraumfeuerstätten

Einzelraumfeuerstätten, die neu installiert werden, haben je nach Art folgende Anforderungen bei der Typenprüfung zu erfüllen:

Stufe 1: Errichtung ab dem 22.03.2010
CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad
2,0 … 3,5* 0,075 70 … 80*
Stufe 2: Errichtung ab dem 31.12.2014
CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad
1,25 ... 1,5* 0,04 70 … 80*

*Anforderungen variieren nach Feuerstättenart entsprechend DIN-Prüfung (siehe Tabelle)

Verlangen Sie beim Kauf eines Heizgerätes eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers.

Innerhalb eines Jahres muss die Beratung durch den Schornsteinfeger erfolgen.

2. Heizkessel

Neue Festbrennstoffkessel für Brennholz und Kohle müssen an einen passenden Pufferspeicher angeschlossen sein mit einem Mindestvolumen von 55 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung bzw. einem Volumen von 12 Litern pro Liter Brennstofffüllraum.

Stufe 1: Errichtung ab dem 22.03.2010
Nennwärmeleistung (kW) CO (g/m3) Staub (g/m3)
≥ 4 – 500 1,0 0,09
Stufe 2: Errichtung ab dem 31.12.2014
Nennwärmeleistung (kW) CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad
≥ 4 0,4 0,02 80%

Verlangen Sie beim Kauf eines Heizgerätes eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers und informieren Sie sich bei Ihrem Heizungsfachbetrieb sowie Ihrem Schornsteinfeger.

>> Hier finden Sie geeignete Brikett-Kessel