Gesetzliche Anforderungen

1. BImSchV

Anfang 2010 trat in Deutschland die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft, bei  der erstmals Emissionsgrenzwerte für Feinstaub‐ und CO‐Gehalt bei Kaminöfen festgelegt wurden. REKORD  Braunkohlenbrikett sind ein zugelassener Brennstoff nach § 3. Mehr zu den Anforderungen an Heizgeräte

Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-Gesetz)

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichen Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.energiespartipps-festbrennstoffe.de

CE-Kennzeichnung

Achten Sie beim Kauf eines Heizgerätes auf die CE-Kennzeichnung und ein entsprechendes Typenschild sowie die Konformitäts- und Leistungserklärung des jeweiligen Herstellers.

Niedrigenergiehaus

Seit dem Jahr 2002 ist die Energiesparverordnung in Kraft. Nach dieser Norm müssen neu gebaute Häuser besondere Auflagen hinsichtlich Dämmeigenschaften und Dichtigkeit aufweisen. Durch die besondere Dichtigkeit sind diese Häuser zumeist mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung ausgestattet, wodurch der Einsatz einer Feuerstelle mit externer Verbrennungsluftzufuhr erforderlich wird.